Satzung der VIRA e.V.

Satzung                                                                                                         

Datum: 23.06.2018

  1. Name und Sitz

Der Verein führt den Namen “Vereinigung zur Integration der russlanddeutschen Aussiedler e. V.” (weiterhin abgekürzt “Vereinigung”) Sitz des Vereins ist die Hauptstadt von NRW, Düsseldorf und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  1. Zweck und Ziel des Vereins

Die Vereinigung ist demokratisch, überparteilich und überkonfessionell. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Zweck der Vereinigung ist Hilfe bei der Integration der russlanddeutschen Aussiedler (Spätaussiedler) in Deutschland als ihrer ursprünglichen Heimat.

Zu den Aufgaben, die diesen Zweck verfolgen, gehören:

–   Wahrung und Vertretung der sozialen und kulturellen Interessen der Spätaussiedler.

–   Förderung der Spätaussiedler durch Betreuung und Beratung bei der beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Eingliederung.

–   Förderung des Gedankens der Völkerverständigung.

  1. Gemeinnützigkeit
  • Die Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.
  • Mittel der Vereinigung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Vereinigung dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln der Vereinigung erhalten.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
  1. Zusammenarbeit

Die Vereinigung bestrebt eine zweckdienliche Zusammenarbeit mit allen Organisationen, deren Tätigkeit mit der Integration von Spätaussiedlern verbunden ist. Besonders hohen Stellenwert hat die Zusammenarbeit mit der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland als dem größten Verein der Russlanddeutschen mit dem größten Anteil von Spätaussiedlern in der Mitgliedschaft und dem Bund der Vertriebenen als dem Dachverband aller landsmannschaftlichen Verbände der im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Deutschen.

  1. Mitgliedschaft

Die Vereinigung sieht nur eine kooperative Mitgliedschaft vor. Mitglied kann jede organisierte Gruppe und jeder Verein der Russlanddeutschen sein, bzw. jeder Verein, der die Interessen der Russlanddeutschen vertritt oder sie in seiner Tätigkeit unterstützt. Zur Aufnahme wird ein schriftlicher Antrag gestellt, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand (geschäftsführender Vorstand nach P.11 der Satzung). Als fördernde Mitglieder können auch Einzelpersonen aufgenommen werden.

  1. Beendigung der Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft endet durch Austritt oder durch Ausschluss. Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich. Die Erklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Ein Ausschluss kommt in Frage, wenn das Mitglied gegen die Ziele und Interessen der Vereinigung grob verstoßen hat oder trotz Mahnung über sechs Monate mit dem Mitgliedsbeitrag in Verzug steht. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand (Gesamtvorstand nach P.12 der Satzung), dabei muss die Anhörung des Betroffenen gewährleistet sein.

  1. Beiträge

Es ist ein Jahresmitgliedsbeitrag im voraus zu leisten. Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Delegiertenversammlung (nach P.10 der Satzung).

  1. Rechte und Pflichte der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, Rat und Hilfe der Vereinigung im Rahmen ihrer Aufgaben (P.2 der Satzung) in Anspruch zu nehmen. Das Stimmrecht der Mitglieder bei Entscheidungen kann nur persönlich durch die bevollmächtigten Vertreter der Vereine und Gruppen ausgeübt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinigung in ihren gemeinnützigen Bestrebungen zu unterstützen.

  1. Organe des Vereins

Organe des Verbandes sind:

– der geschäftsführende Vorstand

– der Gesamtvorstand

– die Delegiertenversammlung

Die Organe sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich tätig.

  1. Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung und wird einmal in zwei Jahren einberufen. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Gesamtvorstandes, den berufenen Referenten (nach P.13 der Satzung) und den Vertretern der Mitgliedsvereine oder Gruppen. Jedes Mitglied (Verein oder Gruppe) kann bis zu drei Delegierte zu der Versammlung entsenden. Die Einberufung der Delegiertenversammlung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand mit schriftlicher Einladung mindestens drei Wochen vor dem Tagungstermin. Von der Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und dem durch die Versammlung beauftragten Protokollführer unterzeichnet werden muss.

  1. Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand wird von der Delegiertenversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er führt die Geschäfte der Vereinigung nach den Richtlinien der Satzung und nach Beschlüssen der Delegiertenversammlung oder des Gesamtvorstandes. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und zwei Besitzern. Die Vereinigung wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder zwei andere Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinschaftlich. Zur Führung der Geschäfte kann der Vorstand einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist als besonderer Vertreter im Sinne des §30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten bevollmächtigt. Der Vorstand kann zur Vertiefung der Arbeit in bestimmte Richtungen bis zu sechs Referenten berufen und Ausschüsse bilden (nach P. 13 der Satzung).

  1. Gesamtvorstand

Der Gesamtvorstand ist die Vertretung der Delegiertenversammlung. Er setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden Vorstand und den Vorsitzenden der Gliederungsvereine. Der Gesamtvorstand wird vom Vorsitzenden je nach Bedarf einberufen, mindestens jedoch einmal im Jahr. Er muss auch auf Verlangen der Mehrheit seiner Mitglieder vom Vorsitzenden einberufen werden.

  1. Berufene Referenten und Ausschüsse.

Als Referenten für bestimmte Aufgabenbereiche können kompetente Fachleute berufen werden. Auf ihren Vorschlag können vom geschäftsführenden Vorstand zur Erweiterung der Tätigkeit in diesen Bereichen Ausschüsse aus zusätzlichen Fachleuten gebildet werden. Die Referenten werden in der Regel zu Vorsitzenden der Ausschüsse ernannt. Sie können mit beratender Stimme zu Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes eingeladen werden, wenn Probleme aus ihren Bereichen auf der Tagesordnung der Sitzung stehen.

  1. Satzungsänderungen

Satzungsänderungen werden nur auf Delegiertenversammlung unternommen. Für sie ist eine Zweidrittelmehrheit der erschienenen Delegierten nötig. Sie müssen als Tagesordnungspunkt in der Einladung erwähnt sein.

Satzungsänderungen, die von Aufsichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand vornehmen. Sie müssen danach den Vereinen-Mitgliedern mitgeteilt werden.

  1. Auflösung und Vermögensverwendung

Der Antrag auf Auflösung der Vereinigung kann vom geschäftsführendem Vorstand oder zumindest der Hälfte der Mitglieder gestellt werden. Für den Beschluss, die Vereinigung aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit der Stimmen der auf der Delegiertenversammlung erschienenen Vertreter der Vereine oder Gruppen erforderlich. Der Antrag muss rechtzeitig (mindestens vor zwei Wochen) in der Einladung zur Delegiertenversammlung angekündigt sein. Bei Auflösung des Verbandes oder dem Wegfall der steuerbegünstigenden Zwecke fällt sein Vermögen an die Stadt Düsseldorf, die es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke der Integration junger Spätaussiedler zu verwenden hat.

Unterschriften:                                          Datum: Delegiertenversammlung am 23.06.2018

 

Kontakt

Gemeinnütziger Verein, Vereinsregister – NR. 9525 beim Amtsgericht Düsseldorf; Steuer-Nr. 117/5870/1952 EHST 7, Geschäftsführung: Bismarckstrasse 90, 40210 Düsseldorf